GKV vs. PKV - Die wichtigsten Unterschiede einfach erklärt

Sonja Epp • 21. Juni 2024

Jeder, der in Deutschland lebt, muss eine Krankenversicherung (KV) haben. Das steht im Gesetz (§193 VVG).


Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man ist Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Diese beiden Versicherungsformen unterscheiden sich deutlich. Nicht nur in der Höhe der Beiträge, sondern unter anderem in den angebotenen Leistungen, der Abrechnung und den Beitrittsvoraussetzungen.

Umfang der Leistungen

Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich vorgegeben. Laut Sozialgesetzbuch §5 Abs. 1 müssen diese „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Bei der privaten Krankenversicherung hast du die Wahl. Besonders günstige Einstiegstarife bieten Leistungen auf etwa gesetzlichem Niveau, während Premiumtarif von Einbettzimmer über Chefarztbehandlung und Auslandsbehandlung keine Wünsche offenlassen.


Höhe der Beiträge für Angestellte

In der GKV richtet sich der monatliche Beitrag nach dem Einkommen des Versicherten. Wer gut verdient (z.B. Ärzte) zahlt einen sehr hohen Grundbeitrag (2024: mit Pflege mehr als 1.000 €), hat aber von dem hohen Beitrag keinerlei Vorteile gegenüber einer Person, die aufgrund ihres geringeren Einkommens weniger zahlt. Es kommt sogar viel schlimmer: Wird keine Leistung in Anspruch genommen, ist das Geld einfach weg, da die GKV keine Altersrückstellungen bildet.


Bei gutverdienenden ärztlichen Angestellten ist die GKV eigentlich nur dann interessant, wenn man viele gesunde Kinder hat, da diese in der Regel in die derzeit kostenlose Familiennachversicherung fallen. Das gilt natürlich nur, wenn man für die Kinder auf den hochwertigen PKV-Schutz verzichten möchte, der bei vielen Versicherungen durch das BRE-Programm und den AG-Zuschuss ausgesprochen günstig zu erwerben ist.


In der PKV gilt: je gesünder und jünger bei Abschluss der Versicherung, desto niedriger ist der Beitrag. Dieser Beitrag liegt auch in exzellenten Tarifen fast immer deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag und beinhaltet trotzdem einen großen Sparanteil, der jedem Versicherten in der Rente garantiert wird.


Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber bei GKV und PKV bis zu 50 % der Beiträge bis zum Höchstzuschuss von 421,76 € für die KV und 87,98 € für die vorgeschriebene Pflegeversicherung (Ausnahme Sachsen: 62,10 PV). In der PKV beteiligt sich der AG innerhalb dieser Grenzen auch an den möglichen Kosten für die eigenen Kinder. Diese haben in der PKV einen eigenen Tarif und häufig sogar Anspruch auf dieselben Leistungen wie die PKV-versicherten Eltern.


Finanzierung der Krankenkasse

Die eingezahlten Beiträge werden in der GKV sofort ausgegeben, um die Gesundheitskosten aller Versicherten zu decken (= Umlagefinanzierung). Einfach gesagt bedeutet dies, dass junge und gesunde Beitragszahler die Kosten der älteren bzw. kranken Versicherten finanzieren.


Die PKV wird nach dem Kapitaldeckungsprinzip finanziert. D.h. jeder Versicherte sorgt für seine eigenen Gesundheitskosten im Alter vor, indem ein Teil der Beiträge dazu verwendet wird, um Alterungsrückstellungen (= Geld fürs Alter sparen) zu bilden. Die höheren Gesundheitsausgaben der älteren Generationen gehen also nicht zu Lasten der jüngeren Generationen.

Abrechnung der Gesundheitskosten


In der GKV rechnet der Arzt derzeit direkt mit der Krankenkasse ab, der Patient erfährt nur auf Anfrage Abrechnungsdetails. Bei Krankenhausaufenthalten und Medikamenten wird in der Regel eine Zuzahlung fällig. Diese Regelungen können sich jedoch jederzeit ohne lange Vorankündigung negativ ändern, da das Defizit der GKV durch den demografischen Wandel voraussichtlich stark steigen wird.

In der PKV erhält der Patient die Arztrechnung und bekommt diese wie tariflich vereinbart von der PKV erstattet. Dies wird von der PKV lebenslang garantiert. Höhere Rechnungen wie Krankenhausrechnungen können für gewöhnlich ähnlich wie bei der GKV direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet werden.


Voraussetzung für den Beitritt

Die gesetzliche Krankenversicherung muss jeden aufnehmen, der gesetzlich versicherungspflichtig ist. Ob du krank oder gesund bist, spielt keine Rolle. Als Mediziner kannst du dich privat versichern, wenn du ein Einkommen von mehr als 69.300 Euro pro Jahr (2024) hast oder selbstständig bist. Bei Eintritt werden Fragen zu deiner Gesundheit und zu deinem Alter gestellt.

Mann arbeitet am Laptop

FAZIT: ist die PKV oder die GKV die bessere Wahl für mich?

Zwar gibt es ein paar Sonderfälle, dennoch lassen sich einige pauschale Aussagen dazu machen, ob sich die GKV oder die PKV eher lohnt. Diese Faktoren sprechen für die private Krankenversicherung:

  • Ein überdurchschnittliches Einkommen
  • Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk, da dort kein Zuschuss zur GKV existiert
  • Pläne, später selbständig tätig zu werden
  • Langjährig überdurchschnittlich anspruchsvolle Arbeit, da damit einher statistisch häufiger physische und psychische Symptome auftreten
  • Moderate Vorerkrankungen vorhanden oder später wahrscheinlich, die dennoch von der Versicherung akzeptiert werden. Kommst du rein, lohnt sich die PKV richtig für dich.
  • Ein eher junges Alter (unter etwa 45-50 Jahre), da der Beitrag dann deutlich günstiger ist
  • Ein guter Gesundheitszustand, da der Beitrag dann vergleichsweise deutlich günstiger ist


Treffen folgende Punkte zu, ist es eine Überlegung wert, in der gesetzlichen Kasse versichert zu bleiben bzw. du musst sogar dort versichert bleiben:

  • Höheres Alter (deutlich über 45 Jahre)
  • signifikante Vorerkrankungen und bereits Ablehnung durch PKVs erhalten
  • Du planst oder hast viele (gesunde) Kinder
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von Sonja Epp 21. Juni 2024
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