Zurück in die GKV: Tipps und Wege für den Wechsel aus der PKV

Sonja Epp • 21. Juni 2024

Die meisten Privatversicherten sind sehr zufrieden und der Wunsch, wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu wechseln, ist sehr selten. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist auch in den seltensten Fällen der beste Weg. Insbesondere, falls du vorhast dich etwa mit deiner Praxis selbständig zu machen, kannst du diesen Beitrag direkt überspringen. Denn dann lohnt sich die Private Krankenversicherung in den allermeisten Fällen, da du dann meistens den vollen GKV-Beitrag von über 1.000 € monatlich in voller Höhe selbst bezahlen müsstest und keinen Zuschuss vom Versorgungswerk in der Rente erhältst.

 

Meist ist die gesetzliche Krankenversicherung nämlich sogar teurer als die Private. Auch wenn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung selten gewünscht wird, bietet das Team InsuranceBear die exklusive Leistung „360° Service“ an. Inbegriffen in diesem Service ist eine Hilfestellung, wie du zurück in die GKV kommst. Wie das funktionieren kann, erfährst du in diesem Artikel.

Sonja Epp

Versicherungs-Maklerin und Gründerin vom InsuranceBear

So kommst du zurück in die GKV

Bist du als Angestellte/r privat krankenversichert, kannst du in die GKV zurückwechseln, sobald du als ­versicherungspflichtig eingestuft wirst. Das erfolgt zum Beispiel dann, wenn dein Bruttojahresgehalt unter einer gewissen Grenze liegt (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Diese Grenze steigt in der Regel jährlich und liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Wie du das einfach erreichen kannst, erfährst du unten.


Eine weitere Voraussetzung für den Wechsel ist üblicherweise, dass du noch nicht älter als 55 Jahre bist. Ab diesem Alter bestehen innerhalb der PKV Möglichkeiten, den Beitrag zu reduzieren. Über 55 Jahre ist ein Wechsel in die GKV zwar nicht vorgesehen, mit etwas Aufwand jedoch möglich, etwa durch einen Auslandsaufenthalt. Für diesen Fall bieten wir für unsere Kunden spezielle Beratungstermine an. Auch für Selbständige bieten wir spezielle Beratungstermine an.

Tipps vom InsuranceBear, um dein Gehalt als angestellter Arzt vorübergehend zu senken:

betriebliche Altersvorsorge


Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass ein Teil deines Gehalts in Form einer betrieblichen Altersvorsorge für deine Rente zurückgelegt wird. So kannst du dein Bruttojahresgehaltes senken und unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutschen. Sobald du dann wieder Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, kannst du deinen Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge wieder reduzieren, ganz wie du willst. Das Beste an dieser Methode: Dein Geld ist für die Rente investiert und dein Arbeitgeber hat sich daran beteiligt.

Gutschrift auf ein Arbeitszeitkonto 


Viele Arbeitgeber bieten ein Arbeitszeitkonto an, wodurch man seine geleistete Arbeit für die Zukunft gutschreiben lassen kann (z.B. für ein Sabbatjahr). Damit reduziert sich das Gehalt innerhalb des entsprechenden Zeitraums und du kannst wieder in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten.

Brückenteilzeit


Ab einer gewissen Betriebsgröße (> 45 Mitarbeiter im Unternehmen wie z.B. ein Klinikum) haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf befristete Brückenteilzeit, wodurch dein Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Danach darfst du zur Vollzeitarbeit zurückkehren und kannst unabhängig von der Höhe deines Einkommens gesetzlich krankenversichert bleiben. Bei kleineren Firmen mit unter 10 Mitarbeitern wie etwa Praxen kann man so einen Schritt häufig direkt mit dem Inhaber besprechen, da man dort sowieso kein gesetzlichen Kündigungsschutz genießt.

Du planst sowieso einen Jobwechsel?


Dann nutze den Jobwechsel, um ein paar Monate freie Zeit zu genießen. Denn: Sobald du Arbeitslosengeld I beziehst, kannst du dich wieder gesetzlich krankenversichern.


Liegt dein Gehalt im neuen Job unter der gültigen Bemessungsgrenze, bist du direkt wieder gesetzlich versichert. Das gilt auch für Selbsständige.

Zusammenfassung

  • Der Wechsel aus der PKV in die GKV ist möglich, wenn dein jährliches Bruttogehalt Grenze von 69.300 € (Stand 2024) unterschreitet und du jünger als 55 Jahre alt bist.
  • Durch Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge, in ein Arbeitszeitkonto oder Brückenteilzeit oder einen Jobwechsel kannst du dein Gehalt (vorübergehend)reduzieren.
  • Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann ebenfalls in die GKV wechseln.

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Ärztin lächelt in die Kamera
von Sonja Epp 21. Juni 2024
Erfahre die Unterschiede zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Von Leistungen über Beiträge bis hin zur Finanzierung – wir erklären dir, welche Krankenversicherung die bessere Wahl für dich ist.